Umwandlung Einzelfirma in Aktiengesellschaft

Text - Umwandlungen
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Bedürfnis nach
  • Vernetztem, disziplinenübergreifendem Dienstleistungsangebot
  • (Tendenz zum Zusammenschluss / Zunahme Gruppenpraxen)
  • Individuelleren Gestaltungsmöglichkeiten in der Gesellschaftsorganisation
  • (höhere Lebensqualität infolge Arbeitsteilung, Notfalldienst usw.)
  • Anteilsmässige Kosten- bzw. Auslagenreduktion
  • Einfachere Übertragbarkeit bzw. Beteiligungsmöglichkeiten
  • Optimierung der Steuerbelastung
 
Nicht für ALLE eine Lösung
  • Die Einführung der Teilbesteuerung birgt durch die gezielte Kombination von Lohn, Dividende und Planung der beruflichen Vorsorge ein interessantes Steueroptimierungspotential.
  • Eine individuelle Überprüfung der jeweiligen Verhältnisse und sorgfältige, langfristige Steuerplanung ist jedoch unerlässlich, um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen.
  • Auch mit der Rechtsform einer Einzelfirma sind steuerliche Planungen und damit verbundene Optimierungen möglich.
 
Voraussetzungen bzw. zu beachtende Probleme
  •  Wirtschaftliche Doppelbelastung auf der Substanz
  •  Salär und Dividende
  •  Lohnuntergrenze der Ausgleichskassen
  •  Nachfolge / Verkauf
  •  administrativer Mehraufwand
 
Wirtschaftliche Doppelbelastung auf der Substanz
Nur eine Minderheit der Kantone reduziert neben den Einkünften auch die wirtschaftliche Doppelbelastung auf dem Vermögen. Das Eigenkapital ist auf Stufe Gesellschaft steuerbar und die Anteile unterliegen beim Anteilsinhaber zusätzlich der Vermögenssteuer.
 
Salär und Dividende
Durch höhere (privilegierte) Dividendenausschüttungen und damit verbundene Salärreduktionen lassen sich die Sozialabgaben und Steuern reduzieren. Ein tieferes Aktionärsgehalt führt im Bereich der beruflichen Vorsorge zu einem geringeren versicherten Verdienst. Dadurch reduzieren sich das Vorsorgeguthaben im Alter sowie die versicherten Risikoleistungen. Zu beachten sind im Weiteren die reduzierten Möglichkeiten von Einkäufen in die berufliche Vorsorge.
 
Das Spannungsfeld zwischen steuerlicher Optimierung über die berufliche Vorsorge oder über das Dividendenprivileg lässt sich nur dadurch lösen, dass eine langfristige Steuerplanung betrieben wird.

Lohnuntergrenze der Ausgleichskassen
Mit der Einführung der privilegierten Dividendenbesteuerung hat die bisherige Lohnstrategie zahlreicher KMU-Unternehmer eine eigentliche Kehrtwendung erfahren. War früher ein hoher Lohn steuerlich attraktiver als eine Dividende, so spricht heute die reduzierte Steuerbelastung dafür, den Lohn zu kürzen und die Dividende zu erhöhen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat zur Wahrung ihrer Beitragsinteressen diesen Verlagerungseffekt erkannt und über eine per sofort anzuwendende Weisungsänderung informiert. Dabei stützt sich das BSV auf die bestehende Nidwaldner Praxis, wonach bei einem Missverhältnis zwischen abgerechnetem Lohn und Dividende, die Dividendenzahlung im übersteigenden Umfang dem massgeblichen Lohn zuzurechnen ist. Im Grundsatz trifft dies zu, soweit die Dividendenzahlungen eine 15-prozentige Verzinsung des Aktienkapitals übersteigt und gleichzeitig ein unangemessen tiefer oder nicht der Stellung entsprechender Lohn ausbezahlt wird.
 
Um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen, ist man gut beraten, verbindliche Absprachen mit den Ausgleichskassen zu treffen.

Nachfolge / Verkauf
Durch die Ausgestaltung einer Arztpraxis als juristische Person kann bei einem Verkauf der Praxis an einen Nachfolger ein steuerfreier Kapitalgewinn erzielt werden. Dabei sind die Sperrfristen (idR 5 Jahre) nach der Gründung bzw. Umwandlung zu beachten.

Administrativer Mehraufwand
Mit der Einführung der Möglichkeit „kleiner“ Gesellschaften, daher Gesellschaften die maximal 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt ausweisen, auf eine Revision zu verzichten (sog. „opting out“) und die damit verbundenen Kosten zu sparen, wurde der administrative Mehraufwand einer Kapitalgesellschaft im Vergleich zur Einzelfirma wesentlich vermindert. Dennoch muss beachtet werden, dass die wiederkehrenden Betriebskosten einer Kapitalgesellschaft tendenziell höher sind. Schliesslich gilt es auch auf die einmaligen Gründungs- bzw. Umwandlungskosten hinzuweisen.
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