Einkauf Pensionskasse

Text - Einkauf in Pensionskasse
blockHeaderEditIcon
Einkäufe für fehlende Beitragsjahre
Einkäufe können bis zum letzten Arbeitstag vor der Pensionierung gemacht werden, solange die Versicherung noch aktiv ist.

Das Pensionierungsalter spielt keine Rolle. Dies kann mit 63 / 65 oder mit 70 sein.
Wenn die Pensionierung nach dem 65. Altersjahr erfolgt und noch ein Einkauf getätigt werden möchte, wäre es sinnvoll zuerst mit dem Steueramt Rücksprache zu nehmen, ob der Einkauf nach dem eigentlichen Pensionierungsalter von 65 Jahren noch akzeptiert wird.

Kapitalbezug oder Rente
Erfolgt keine Meldung an die Pensionskasse wird nach der Pensionierung automatisch eine Rente ausbezahlt. Falls ein einmaliger Kapitalbezug erwünscht ist, muss dies schriftlich 3 Monate im Voraus gemeldet werden.

Nach einem Einkauf wird das gesamte angesparte Kapital gesperrt. Das heisst es kann während der 3-jährigen Sperrfrist kein Kapitalbezug erfolgen. Das Kapital wird in Rentenform ausbezahlt. Nach Ablauf der 3 Jahren kann das restliche Kapital einmalig ausbezahlt werden.

Wer bei der Pensionierung einen Kapitalbezug aus der Pensionskasse beziehen möchte, darf während 3 Jahren vor der Pensionierung keinen Einkauf mehr tätigen.
Kontakt 12/19
blockHeaderEditIcon
Reka Treuhand St.Gallen AG
Kugelgasse 2 -4
9001 St. Gallen
+41 71 228 08 08
F +41 71 228 08 09
info@reka-treuhand.ch
Aktuelles 12/19
blockHeaderEditIcon
  
Spezielles 12/19
blockHeaderEditIcon
  
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*